Bilanzielle Bewertung von Grundstücken nach IAS

geschrieben von Ali Altunay am 25.Mai.2015

Bei bilanzieller Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken unterscheiden die IAS zwischen

  • (eigenbetrieblichen) Sachanlagen nach IAS 16,
  • langfristigen Finanzanlagen (z. B. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien; investment property) nach IAS 40 zur Erzielung laufender Einnahmen und/oder Wertsteigerungen,
  • Immobilien, die sich in der Entwicklungs- oder Bauphase befinden, um sie eigenbetrieblich (IAS 16) oder als Finanzanlage (IAS 40) zu nutzen (IAS 2). Bis zum Zeitpunkt ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung werden sie nach IAS 16 bilanziert (Umlaufvermögen).

Entscheidend ist der Zweck, zu dem die Immobilie gehalten wird. Bei Betriebs- und Produktionsgebäude zum Zwecke der Herstellung und Lieferung von Produkten handelt es sich um eine eigenbetriebliche Sachanlage nach IAS 16.

Nach IAS 16 § 6 ( Bilanzierung von Sachanlagen) definiert sich der beizulegende Zeitwert (Fair Value) allgemein wie folgt:


„Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.“

Die mit dem Marktwert (Verkehrswert) identische Definition wird durch eine Reihe materieller Maßgaben und bewertungstechnischer Hinweise in IAS 16 §§ 32 und 33 ergänzt.

Als alternativ zulässige Methode (Allowed Alternative Treatment) zur Bewertung der Sachanlage ist es möglich den Marktwert auf der Grundlage der ausgeübten Nutzung abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibung im Sach- oder Ertragswertverfahren zu ermitteln.