Grundsatz der Modellkonformität

geschrieben von Ali Altunay am 05.Mär.2013

Der Grundsatz der Modell- bzw. Systemkonformität gewinnt mit der ImmoWertV und den neuen Richtlinien (z.B. Sachwertrichtlinie) zunehmend weiter an Bedeutung.

Unter dem Grundsatz der Modelkonformität versteht man, dass die herangezogenen Wertermittlungsverfahren Verfahrensbedingt exakt in der Weise zur Anwendung kommen müssen, wie es vom Gutachterausschuss bei der Ableitung der erforderlichen Daten praktiziert worden ist.

Bei modellkonformer Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, wie Sachwertfaktor und der Liegenschaftszinssatz, korrigieren sich nämlich auch etwaige Fehler und Mängel des angewandten Verfahrens. D.h. auch wenn die zur Ableitung der Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze verwendeten Modellgrößen falsch sind, so wird das daraus resultierende „fehlerhafte" Ergebnis mit dem Sachwertfaktor oder Liegenschaftszinssatz zu einem zutreffenden Verkehrswert „korrigiert".

Zum Beispiel würde das Sachwertverfahren auch bei konsequenter Anwendung mit falschen NHK-Werten zu einem richtigen Verkehrswert führen. (vgl. Prof. Wolfgang Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 6. Auflage)

Vor diesem Hintergrund kann eine Verkehrswertermittlung nur dann zu marktgerechten Ergebnissen führen, wenn der Sachverständige Modell- bzw. Systemkonform gearbeitet hat.

Hinweis: Mein Blog enthält unausweichlich Weisheiten, die bereits irgendwo anders geschrieben stehen. Ich versuche in meinem Blog eine klare Sprache zu sprechen. Genießen Sie die Einfachheit mancher Beiträge. Literaturempfehlung und häufig zitierte Quelle: Prof. Wolfgang Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 6 Auflage 2010, ISBN 978-3-89817-808-2